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Evang. Kindergarten Mitwitz Burgstaller Weg 20 96268 Mitwitz |
E-mail: kiga.mitwitz@elkb.de Internet: www.kindergarten-mitwitz.de |
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Voranmeldung | |||||
Wir bitten um umgehende Mitteilung, falls der Platz nicht mehr benötig wird! Diese Vormerkung dient lediglich zur Erfassung der Kinder, die einen Platz in unserer Kindertageseinrichtung wünschen. Daraus leitet sich kein Anspruch auf einen Platz ab und die Eltern machen keine Zusage zur verbindlichen Anmeldung in unserer Einrichtung. Die Aufnahme des Kindes gilt erst mit Abschluss des Betreuungsvertrags als verbindlich für beide Seiten. Name des Kindes: Geburtstag: Geburtsort: *) Geschlecht: männlichweiblichdivers Religion/Konfession: Staatsangehörigkeit: Welche Sprache/n spricht das Kind? *)
Was sollten wir noch über Ihr Kind wissen? *) |
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*) = Diese Angaben sind freiwillig. | Stand: 01.05.2025 | Seite 1 |
Gewünschte Buchungszeit (Umfang, Lage, Ferien, Mittagessen): Gewünschtes Aufnahmedatum: Gewünschter Platz: Krippe/Kleinkindgruppe Daten der Personensorgeberechtigten (Änderungen bitte umgehend schriftlich mitteilen):
Geschwisterkind/er bereits in der Einrichtung? Ja Nein Das Kind ist bereits oder wird noch in folgenden Kindertageseinrichtungen vorgemerkt: |
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*) = Diese Angaben sind freiwillig. | Stand: 01.05.2025 | Seite 2 |
Datenschutz Ein umfassender Datenschutz entsprechend dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Evangelischen Kirche in Deutschland (DSG-EKD) wird gewährleistet. Die Kindertageseinrichtung sichert den Eltern zu, das Sozialgeheimnis zu wahren und die datenschutzrechtlichen Vorschriften einzuhalten, soweit sie bei der Erfüllung ihrer Aufgaben Daten über das Kind und seine Familie erhebt, verarbeitet und nutzt. Alle personenbezogenen Daten, die die Kindertageseinrichtung im Rahmen der Voranmeldung über das Kind gespeichert hat, werden gelöscht, sobald die Voranmeldung zurückgezogen wurde oder das vorangemeldete Kind das Alter der gewünschte Betreuungsform überschritten hat. Spätestens ab dem 01.05.2025 stellt der Träger Informationen zur Datenverarbeitung durch die Einrichtung wie folgt zur Verfügung:
Fordert die zuständige Kommune (z.B. auch durch eine zentrale Anmeldestelle) im Rahmen einer örtlichen Bedarfsplanung Informationen über Voranmeldungen an, so ist die Einrichtung gesetzlich verpflichtet eine entsprechende Auskunft zu geben und wird die jeweiligen Namen, Wohnorte und Geburtsdaten der vorangemeldeten Kinder an die Kommune übermitteln. Einwilligung zum Abgleich der Anmeldelisten mit anderen Kindertageseinrichtungen Viele Eltern melden ihre Kinder in verschiedenen Einrichtungen parallel an. Oftmals werden bei einer Zusage durch eine Kindertageseinrichtung die anderen Einrichtungen von den Eltern verspätet oder überhaupt nicht in Kenntnis gesetzt. Dadurch wird die rechtzeitige Neuvergabe von freien Plätzen erschwert. Deshalb möchten wir die jeweiligen Anmeldelisten mit den anderen Kindertagesstätten abgleichen, um die bei uns vorgenommenen Anmeldungen auf dem aktuellen Stand halten zu können. Hierfür benötigen wir Ihre Einwilligung. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie haben selbstverständlich das Recht, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen.
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*) = Diese Angaben sind freiwillig. | Stand: 01.05.2025 | Seite 3 |